Was ist im Umgang mit Arbeitnehmererfindungen zu beachten? Wie ermittelt man eine Erfindervergütung?
- Beginn:
- 19. Juni 2024, 09:00
- Ende:
- 19. Juni 2024, 16:30
- Anmeldeschluss:
- 17. Juni 2024, 09:00
- Kurs-Nr.:
- S-24-20
- Preis:
- 380,00 EUR
- Ort:
- Ilmenau, PATON, R4251
- Feld 1:
- - Konzept des Arbeitnehmererfindungsrechts
- Feld 2:
- - Meldung und Inanspruchnahme von Diensterfindungen
- Feld 3:
- - Schutzrechtsanmeldung durch den Arbeitgeber
- Feld 4:
- - Vergütung von Diensterfindungen und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Feld 5:
- - Besonderheiten bei Hochschulerfindungen
- Diesen Kurs buchen
- Plätze:
- 15
- Trainer:
- Dr. Martin Quodbach
Beschreibung
Ziel
Sie erhalten einen Gesamtüberblick über das Recht der Arbeitnehmererfindungen und die Vergütung von Diensterfindungen.
Zielgruppe
Personen aus Wissenschaft und Technik, Patentingenieure/Patentmanager, IP-Professionals, Patentanwälte
Voraussetzung
Grundkenntnisse im Patentwesen
Inhalt
- Schöpferische Leistungen im Arbeitsverhältnis
- Arten und Zuordnung schöpferischer Leistungen
- Verbesserungsvorschläge
- Technische Erfindungen
- Konzept des Arbeitnehmererfindungsrechts
- Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich
- Struktur des Gesetzes und der Vergütungsrichtlinien
- Meldung und Inanspruchnahme von Diensterfindungen
- Formelle und inhaltliche Anforderungen an die Erfindungsmeldung
- Inanspruchnahme
- Freigabe
- Schutzrechtsanmeldung durch den Arbeitgeber
- Schutzrechtsanmeldung im Inland
- Schutzrechtsanmeldung im Ausland
- Freigabe zur Anmeldung im Ausland
- Anbietungspflicht vor Schutzrechtsaufgabe
- Freie Erfindungen
- Mitteilungspflicht
- Anbietungspflicht
- Vergütung von Diensterfindungen
- Allgemeiner Vergütungsgrundsatz
- Amtliche Vergütungsrichtlinien
- Lizenzanalogie
- Erfassbarer betrieblicher Nutzen
- Auskunft und Rechnungslegung
- Fälligkeit
- Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Gesetzlicher Gestaltungsrahmen
- Incentive- und Pauschalvergütung
-
Besonderheiten bei Hochschulerfindungen
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